Abrechnung

27.Aug 2014

Eine Abrechnung wird unterschieden in die Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Wobei die Heizkostenabrechnung ein Teil der Betriebskostenabrechnung eines vermieteten Gebäudes oder Eigentümergemeinsschaft darstellt.

Die Heizkostenabrechnung umfasst lediglich alle angefallenen Kosten, die durch Wärmelieferund und Warmwasserlieferung entstehen. Die Heizkostenabrechnung wird in Deutschland durch die Heizkostenverordnung geregelt.

Die Betriebskostenabrechnung umfasst alle Kosten, die dem Eigentümer als Lasten entstanden sind. Durch Mietverträge wird geregelt, dass der Mieter verpflichtet ist dem Vermieter anteilig die Betriebskosten zu erstatten.

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