07.Dez 2020

Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG

Was ändert sich in Bezug auf den Energieausweis?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat zum 01. November 2020 das Energieeinsparungsgesetz (EEG), die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst. Darin werden unter anderem auch die Anforderungen für den Energieausweis für Gebäude neu geregelt. Dieses Dokument muss Interessenten bei Neuvermietungen von Immobilien oder dem Verkauf einer Immobilie durch den Eigentümer oder Vermieter - und nun auch vom Makler - vorgelegt werden. Der Energieausweis zeigt anhand einer Farbskala die Energieeffizienz der Immobilie an.

Eine Übergangsfrist bis 01. Mai 2021 gilt für verbrauchsorientierte Energieausweise für Wohngebäude.

Alle Änderungen durch das neue Gesetz:

  • Der datenbasierte verbrauchsorientierte Energieausweis wird um eine Begehung oder Fotoanalyse erweitert und somit aufgewertet. Fotos sind als Alternativmöglichkeit zur Begehung zulässig sofern die Beurteilung der energetischen Eigenschaften möglich ist.
  • Der Eigentümer einer Immobilie hat für die Richtigkeit seiner übermittelten Daten Sorge zu tragen.
  • Sollten Zweifel an den übermittelten Daten bestehen, dürfen diese nicht als Grundlage für die Berechnung verwendet werden.
  • Die Treibhausemission muss zukünftig im Energieausweis genannt werden.
  • Der Sanierungsstand ist detalliert anzugeben.
  • Inspektionspflichtige Klimaanlagen und das Datum der nächsten Inspektion müssen genannt werden.

Wir fragen nach!

All diese Änderungen haben zur Folge, dass zur Erstellung eines Energieausweises mehr Daten bereitgestellt werden müssen. Wir beraten unsere Kunden und unterstützen Sie gern, dass alle notwendigen Daten an uns zu übermittelt werden. Wir fragen nach damit uns alle notwendigen Informationen zur Erstellung vorliegen. Unsere Kunden müssen anhand einiger Fotos den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes nachweisen. Im Gegenzug beraten wir Sie über Modernisierungsmaßnahmen.

Kommen Sie gern auf uns zu!

Weitere Nachrichten aus dieser Kategorie:
30.Mai 2018
Datenschutz laut DSGVO

Wie Sie sicher bereits mitbekommen haben, ist am 25.05.2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten und hat das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst. Auch die MS-Messtechnik legt als Dienstleister großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Damit wir Ihnen auch zukünftig einen reibungslosen Auftragsablauf gewähren können, benötigen wir dafür eine persönliche Zustimmung durch Sie. Über folgenden Link können Sie […]