Energieausweis
Der Energieausweis

Energieeffizienz sichtbar machen!

der Energieausweis macht es möglich

Er ist Pflicht bei dem Verkauf von Gebäuden und Neuvermietungen: der Energieausweis.

Als Ausweis über die Eneregieeffizienz von Gebäuden zeigt er an, ob in einem Gebäude Heizenergie verschwendet oder sparsam damit umgegangen wird. Mittels Energieausweisen ist es somit möglich, den Eigenbedarf von Gebäuden "sichtbar" zu machen und die Energieeffizienz vergleichen zu können.

Seit Ende 2013 hat dem potentiellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines Gebäudes/einer Wohnung der Energieausweis des Gebäudes vorzuliegen, gemäß § 16 ABs. 2 EnEV.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Varianten. Der bedarfsorientierte Energieausweis legt den Zustand der Gebäudehülle sowie der Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzungsverhalten zugrunde. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen ist stark vom Nutzungsverhalten in Bezug auf Raumtemperatur, Lüftungsverhalten usw. abhängig. Zugrunde gelegt wird bei dieser Variante der tatsächlich angefallene Energieverbrauch. Basis dafür bildet die Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre.

MS Messtechnik ist berechtigt den verbrauchsorientierten Energieausweis zu erstellen.

In der Regel ist dieser auch deutlich günstiger als die bedarfsorientierte Variante. Beide haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.