Von der Ablesung zur Abrechnung

Von der Ablesung zur Abrechnung

Fallstudie

Was ist notwenig damit die MS Messtechnik eine Abrechnung erstellt?

Voraussetzung für eine Erstellung der Heiz-/Betriebskostenabrechnung durch die MS Messtechnik ist ein abgeschlossener Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und der MS Messtechnik. Vertragsbestandteile sind u.a. die Kosten der einzelnen Abrechnungspositionen, die Umlageschlüssel für Heizung und Warmwasser sowie der Abrechnungszeitraum und der Vertragslaufzeit der Messgeräte.

Wie wird der Termin zur Ablesung festgelegt?

Sollte es sich bei der Liegenschaft um ein Objekt mit Funktechnik handeln, wird niemand über den Ablesetermin informiert. Die Wohnungen der Eigentümer/Mieter und auch die Heizräume müssen in diesem Fall nicht betreten werden.

Handelt es sich bei den Messegräten der Liegenschaft um Standard-Geräte zur manuellen Ablesung, so wird vom AMVD-Team ein Ablesetermin festgelegt. Dieser wird mindestens 10 Tage im Voraus sowohl der Hausverwaltung, als auch den Nutzern schriftlich mitgeteilt.

Was passiert, wenn ein Mieter zur Ablesung nicht vor Ort sein kann?

Sollten Nutzer zum Zeitpunkt der Ablesung verhindert sein und auch keine Anwesenheit durch Dritte gewährleisten können, gibt es die Möglichkeit selbst eine Ablesung vorzunehmen. Diese Selbstablesung kann ganz einfach und unkompliziert über unsere Website unter Selbstablesung eingegeben und direkt an uns gesendet werden.

Wird kein Zugang zur Wohnung gewährt und ist auch keine Selbstablesung vorhanden, wird der Mieter mit einer Benachrichtigungskarte über einen zweiten Ablesetermin informiert. Gleichzeitig erhält der Nutzer eine Selbstablesekarte mit der Bitte diese zeitnah ausgefüllt an uns zurück zu senden. Sollte trotz der weiteren Benachrichtigung keine Ablesung des Mietbereichs erfolgen, wird sich AMVD an die Hausveraltung bzgl. des weiteren Vorgehens wenden. Sollte diese einem dritten Ablesetermin zustimmen, wenden wir uns erneut an den Nutzer. In jedem Fall ist eine dritte, individuelle Anfahrt zur Wohnung für die Jahresendablesung oder einem Messgerätetausch gebührenpflichtig.

Wie lange dauert eine Ablesung?

Die Ablesung einer Liegenschaft ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Zunächst ist die Anzahl der Mietbereiche ausschlaggebend und die darin vorhandene Anzahl von Messgeräten. Weiteren Einfluss haben sowohl die baulichen Gegebenheiten und die Inneneinrichtung der einzelnen Wohnungen, als auch die ermöglichten Zutritte zu Heiz-, Keller- und Abstellräumen des Hauses, in denen sich abrechnungsrelevante Messgeräte befinden.

Welche Zugänge im Haus müssen ermöglicht werden?

Dem Ableser ist der Zugang zu allen Räumen zu ermöglichen, in denen für die Abrechnung relevante Medienzähler vorhanden sind. So zum Beispiel Hauswasserzähler, Wärmemengenzähler oder Gaszähler. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass dem Ableser auch leerstehende Wohnungen zugänglich sind. Über den Zugang zu vermieteten Wohnbereichen hat jeder Eigentümer selbst Sorge zu tragen. Es sei denn er nutzt die Möglichkeit der Selbstablesung.

Was passiert nach der Ablesung?

Nach der Ablesung durch die MS Messtechnik werden die Ablesebelege sorgfältig auf defekte Geräte kontrolliert und ggf. Aufträge für den Gerätetausch in Auftrag gegeben.

Darüber hinaus hat die Hausverwaltung Sorge zu tragen, dass die MS Messtechnik alle entstandenen und abrechnungsrelevanten Kosten der Abrechnungsperiode, sowie eine Mieterliste inkl. aller Wohnungsübergabeprotokolle mittgeteilt werden. Die Ablesewerte und eine Übersicht aller angefallenen Kosten der Liegenschaft, bilden die Grundlage zur Erstellung der Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung.

Wann erhält man die fertige Heiz- oder Betriebskostenabrechnung?

Nachdem alle benötigen Unterlagen in unserem Haus vorliegen, wird die Abrechnung zeitnah durch eine unserer Kolleginnen erstellt. Sollten bei der Bearbeitung Fragen auftreten oder Unterlagen fehlen, werden sich unsere Mitarbeiter direkt an den Kunden oder Eigentümer wenden.