Legionellentest: Aufgaben und Pflichten

Legionellentest: Aufgaben und Pflichten

Fallstudie

Was sind Legionellen?

Legionellen sind stäbchenförmige im Wasser lebende Bakterien, die sich speziell im Warmwasser vermehren. Schwerwiegende Erkrankungen, wie Lungenentzündungen können durch eine Infektion mit Legionellen hervorgerufen werden. Eine Infektion erfolgt über das Einatmen von feinst zerstäubten Wassertröpfchen, die beispielsweise beim Duschen entstehen. Um das Gefahrenpotential einer Infektion für alle Nutzer zu minimieren, sind regelmäßige Untersuchungen der Trinkwasseranlage gesetzlich vorgeschrieben.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind gem. § 14 Abs. 3 TrinkwV alle Betreiber einer Wasserversorgungsanlage mit mehr als 400 Litern Wasserspeicher oder Wasserleitungen mit einem Volumen von mehr als 3 Litern zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Zusätzlich entscheidend für die Untersuchung auf Legionellen, sind die in der Anlage befindliche Duschen oder ähnliche Einrichtungen, in denen es zur Verneblung von Trinkwasser kommen kann. Denn nur auf diesem Weg ist die Erkrankung mit der auf Legionellen basierten Legionärskrankheit möglich. Die Boileraustrittstemperatur sollte in den befindlichen Trinkwassererwärmern auf mindestens 60° Celsius gehalten werden.

Novellierung 2018

Eine erneute Novellierung der Trinkwasserverordnung ist zu Beginn 2018 in Kraft getreten. Gemäß § 15 a TrinkwV sagt diese „Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften“ aus, dass die Untersuchungsstelle (prüfendes Labor) Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes direkt, unter Angabe des „Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage“ (Usl) oder eine „in seinem Auftrag handelnde Person“ an das Gesundheitsamt zu melden hat. Daraus ergibt sich, dass es ausreichend ist den Messdienst („in seinem Auftrag handelnde Person“) anzugeben. Damit MS Messtechnik genau als diese dem Gesundheitsamt gemeldet wird, ist es notwendig uns zu bevollmächtigen. Diese Vollmacht wird Ihnen im Zuge eines Vertrags mit zugesendet. Auch für bereits bestehende Verträge tragen wir Sorge, dass uns rechtzeitig eine Vollmacht mit integriertem Auftrag vorliegt.

Untersuchungspflicht

Für Anlagen, die im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgeben, besteht eine Untersuchungspflicht mindestens aller 3 Jahre. Bei einer gewerblichen und öffentlichen Tätigkeit ist die Untersuchung jährlich vorzunehmen.

Alle Betreiber sind dazu verpflichtet für die Probenahme zu sorgen und diese durch ein Fachlabor prüfen zu lassen.

Informations- & Berichtspflicht

Der Verbraucher ist über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung zu informieren.  Im Falle von festgestellten Grenzwertüberschreitungen sind diese zudem unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Eigentümer einer Wasserversorgungsanlage sind zusätzlich dazu verpflichtet feststellbare Veränderungen des Trinkwassers (Trübung, Verfärbung, Geruch) unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir beraten Sie rund um das Thema Legionellenprüfung und unterstützen Sie zusätzlich bei der Durchführung der Probenahme durch zertifizierte Probenehmer. Über den genauen Termin werden im Vorfeld sowohl Sie als Verwalter, als auch die betroffenen Nutzer informiert. Im Weiteren veranlassen wir die Analyse und Auswertung der Probe in einem zugelassenen Labor und benachrichtigen das Gesundheitsamt im Falle von Grenzwertüberschreitungen. Sie werden von uns über die Ergebnisse der Prüfung unverzüglich informiert. Sie haben zudem die Möglichkeit die Untersuchungsberichte über den Pflichtzeitraum von 10 Jahren von uns archivieren zu lassen.