Rauchwarnmelder: Wir sorgen für Ihre Sicherheit!

Rauchwarnmelder: Wir sorgen für Ihre Sicherheit!

Fallstudie

Sind Rauchwarnmelder in Deutschland Pflicht?

In Deutschland ist es in nahezu allen Bundesländern Pflicht Rauchwarnmelder zu installieren. Für Um- und Neubauten gilt diese Vorschrift bereits länderübergreifend. Die Pflicht Rauchwarnmelder in Bestandsbauten nachzurüsten besteht aktuell in 13 der 16 Bundesländer Deutschlands. Sachsen bildet aktuell eine Ausnahme. Bis dato existiert hier keine Regelung.

Die Übergansfrist in Berlin und Brandenburg endet am 31.12.2020. Ab dem 01.01.2021 müssen somit in zwei weiteren Bundesländern alle Neu- und Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein bzw. werden.

Hier erfahren Sie, welche Regelungen auf die einzelnen Bundeländer zutreffen: Bundesübersicht Rauchwarnmelder.

Wo ist die Rauchwarnmelderpflicht gesetzlich geregelt?

Die Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht als Ländersache ist in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt.

Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer können Sie in folgenden Gesetzesquellen nachlesen:

Baden-Württemberg § 15 LBO BW   Bayern § 46 BayBO
Berlin § 48 BauO Bln   Brandenburg § 48 BbgBO
Bremen § 48 LBauO HB   Hamburg § 45 HBauO
Hessen § 13 HBO   Meck.-Vorpommern § 48 LBauO
Niedersachsen § 44 NBauO   Nord.-Westfalen § 49 BauO NRW
Rheinland-Pfalz § 44 LBauO RP   Saarland § 46 LBauO
Sachsen-Anhalt § 47 BauO LSA   Sachsen § 47 Abs. 4 SächsBO
Schleswig-Holstein § 49 BauO S-H   Thüringen § 46 ThürBO

(Angaben ohne Gewähr)

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

Rauchwarnmelder müssen mindestens in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie in Fluren montiert werden, die als Verbindung zu Aufenthaltsräumen und als Fluchtweg dienen.

Zwischen den gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer ergeben sich vereinzelt auch Unterschiede. Unter anderem müssen in Berlin und Brandenburg auch Wohnzimmer mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

Wie viele Rauchwarnmelder müssen in Wohnräumen angebracht werden?

Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens 1 Rauchwarnmelder in allen oben genannten Räumen.

Wer ist für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich?

Verantwortlich für den Einbau sind die Eigentümer bzw. Vermieter. Eine Ausnahme dabei bildet Mecklenburg-Vorpommern. Hier trägt der Besitzer der Wohnung die Verantwortung für die Installation.

Wer ist für die jährliche Wartung der Rauchwarnmelder zuständig?

Grundsätzlich ist auch hier der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass die Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich geprüft werden, um deren Betriebsbereitschaft zu gewährleisten. Die Prüfung hat nach den Anfoderungen DIN 14676 zu erfolgen. Um im Schadensfall nachweisen zu können, dass diese Verpflichtung erfüllt wurde, ist in jedem Fall ein schriftlicher Nachweis über die jährliche Wartung erforderlich.

In einigen Landesbauordnungen wird die Wartungspflicht der Melder an die Bewohner bzw. Mieter der Haushalte adressiert. Laut Mietrecht hat allerdings auch hier der Eigentümer bzw. Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Wartung vom Mieter durchgeführt werden kann und die Pflicht letztlich erfüllt wird.

Wie kann MS Messtechnik Ihnen helfen?

Mit MS Messtechnik können Sie sich sicher fühlen! Von uns erfahren Sie, ob in Ihrer Liegenschaft eine Rauchwarnmelderpflicht besteht und welche Anzahl von Meldern die optimale Sicherheit in den Wohnungen un Gewerbeeinheiten bietet. Nach Abschluss eines Vertrages mit MS Messtechnik findet die Montage der Rauchwarnmelder durch unsere zertifizierten Mitarbeiter statt. Die jährliche Wartung beinhaltet die Überprüfung der eingebauten Geräte auf ihre Funktionalität und gegebenenfalls den Austausch der Batterie. Durch den Wartungsvertrag ist die jährliche Kontrolle über die Batterielaufzeit von 10 Jahre gewährleitet.