Vertragsverwaltung
Vertragsverwaltung

Sie haben die Wahl!

Was ist für Ihre Liegenschaft das Richtige?

Miete

Bei der Vertragsoption „Anmietung der Messgeräte“ werden die entsprechenden Messgeräte im Anschluss an den Vertragsabschluss von unserem Serviceteam eingebaut. Der Kunde zahlt über den Zeitraum der Eichung den vereinbarten Mietpreis. Die Überwachung der Eichfristen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf dem MessEG/MessEV bilden Bestandteil des Mietvertrages, auch der kostenlose Austausch defekter Messgeräte ist in den Leistungen enthalten.

Der Mietpreis ist gem. § 4 Abs. 2 HeizkostenV und § 7 Abs. 2 HeizkostenV in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung umlagefähig.

Kauf

Die anfallenden Kosten in der Variante „Kauf“ sind in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung nicht umlagefähig. Aus diesem Grund ist diese Option generell eine unübliche Variante der Vertragsverwaltung. Sprechen Sie uns an, falls Sie diese Option dennoch für Sie in Betracht kommt.